Wichtige Informationen:
- Es kann nicht direkt an der Fläche geparkt werden! Fußweg ca. 5 min.
- Hunde sind auf der Fläche nicht erlaubt.
- Die Vereinbarung gilt für alle Nutzerinnen.
- Gerne nehmen wir weitere Personen in den Emailverteiler auf.
Nutzungsbedingungen für die Saisongärten des Ernährungsrates Gießen, Saison 2023
Alle interessierten Gärtnerinnen können im Vorfeld eine Parzelle buchen. Die Pachtgebühr
für die Nutzung der Parzellen in der Saison 2023 beträgt 140€ für eine bepflanzte Parzelle von
30m². Mit Zahlungseingang auf dem Konto des Trägervereins (Ernährungswende Gießener
Land e.V.) wird die Buchung verbindlich. Die Vergabe der Parzellen erfolgt für verfügbare
Parzellen in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.
Alle Gärtnerinnen können auf der gepachteten Parzelle im Zeitraum von Mai bis Ende Oktober oder November (je nach Standort) eigenverantwortlich säen, pflanzen, bewässern, jäten und ernten. Dabei sind die Richtlinien zum Ökologischen Landbau einzuhalten, das heißt im Besonderen: kein Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Die Übergabe der Parzellen an die Pächter erfolgt (je nach Witterung) Anfang/Mitte Mai, vollständig bepflanzt mit bis zu 10 Gemüsearten. Auf verbleibenden Freiflächen zwischen den Pflanzreihen und nach erster Ernte können weitere Aussaaten oder Pflanzungen vorgenommen werden. Auch hier sind die Richtlinien zum Ökologischen Landbau einzuhalten, d.h. es sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden.
Die Gartenparzellen sind regelmäßig von Beikraut zu befreien. Regelmäßig in diesem Sinne bedeutet, dass Beikraut nicht aussamen sollte. Flächen, die nicht mehr bewirtschaftet werden, fallen an den Verein zurück und werden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Sollten wir solche Flächen identifizieren, werden wir die Nutzerinnen entsprechend kontaktieren.
Alle Gärtner*innen haben Zugriff auf Gartengeräte, Gießkannen und Bewässerungswasser.
Nach der Nutzung müssen die Geräte sauber und funktionsfähig und unter Einhaltung der
jeweils aktuellen Hygienerichtlinien zurückgestellt werden. Sollten Sie Geräte mit kleinen
Defekten bemerken, stellen Sie diese bitte in den dafür vorgesehenen Bereich im Lager. Durch
grobe Handhabung zerstörte Geräte müssen vom Nutzer ersetzt werden.
Hunde dürfen den umzäunten Bereich aus hygienischen Gründen nicht betreten, wir bitten
um Verständnis. Bitte nehmen Sie Müll mit nach Hause, kompostierbare Abfälle können auf
dem gemeinsamen Komposthaufen entsorgt werden.
Für folgende Fälle wird keine Haftung übernommen:
- für selbst mitgebrachte Geräte und Gegenstände
- für Leib und Leben, insbesondere für Unfälle auf dem Gelände. Kinder unterstehen der Aufsichtspflicht ihrer Eltern
- für Missernten
- für Diebstahl und Schäden durch Vandalismus
Organisatorische Informationen erhalten Sie per Email oder in den Messanger-Gruppen des
Projekts. Alle Termine werden im Vorfeld bekannt gegeben.
Das Parken von PKWs direkt an den Flächen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere
Informationen zur Parkplatznutzung und zum Zugang zum Gelände. Dies Informationen
bekommen Sie am Anfang der Saison im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung an ihrem
Standort.
Weitere Nutzungsbedingungen
§1 Abschluss der Nutzungsvereinbarung
Der Nutzungsvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Pachtgebühr beim Anbieter eingegangen ist.
Der Vertrag erfolgt durch den Nutzer (Pächter) und gilt für alle, die den Vertrag mit nutzen.
§ 2 Rücktritt
Der Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages.
Tritt der Nutzer (Pächter) dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom
Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, die vereinbarte Pachtgebühr zu zahlen.
§ 3 Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das
Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos
und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
§ 4 Zuwiderhandlung
Bei einem bewussten Verstoß gegen die Richtlinien des ökologischen Landbaus wird die
gepachtete Fläche zurückgenommen. Es erfolgt keine Kostenerstattung.
§ 5 Datenschutzhinweise
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten die im Rahmen der Anmeldung anfallen gem.
Art.6 Abs.1 b DSGVO, soweit und solange sie zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.